Ohne Umzonung ist eine Wohnnutzung auf dem Areal nicht möglich, es bliebe nur die Möglichkeit, das Areal für industrielle Nutzungen gemäss geltendem Zonenplan zu nutzen.
Damit an diesem Ort eine gemischte Nutzung möglich wird, braucht es eine Anpassung des Zonenplans. Die Basis hierfür bildeten eine städtebauliche Studie und ein Richtprojekt. Im Jahr 2023 fand die öffentliche Mitwirkung zur Überbauungsordnung statt. Eingegangen sind 26 Stellungsnahmen. Die Gemeinde und die Bauherrschaft nahmen die Eingaben ernst und überarbeiteten in engem Austausch sowohl die Überbauungsordnung als auch das Richtprojekt. Dazu veranstalteten sie mehrere Workshops, führten Gespräche mit der Bevölkerung, den regionalen Arbeitgebern und der Politik. Sie nahmen vertiefte Abklärungen zum Hochwasserschutz vor und führten Verkehrsmessungen durch.
Die überarbeitete Überbauungsordnung liegt vom 21. November bis am 23. Dezember 2024 bei der Gemeindeverwaltung Heimberg öffentlich auf. Am 3. und 4. Dezember 2024 bietet die Gemeinde gemeinsam mit der Grundeigentümerschaft Sprechstunden, jeweils von 17.00 bis 20.00 Uhr, an. 2025 ist die Urnenabstimmung geplant. Der Bezug erfolgt frühestens ab 2028 und ist gestaffelt geplant.
www.heimberg.ch